Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Verkauf und Lieferung nur zu den nachstehenden Bedingungen des Lieferers. Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  2. Angebote und Abschlüsse
    1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
    2. Der Kunde bleibt an das von ihm erteilte Auftragsangebot 21 Tage gebunden. An Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage gebunden, sie sind jedoch für Folgeaufträge unverbindlich.
    3. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen wie Zeichnung, Muster und dergleichen verantwortlich. Eine Haftung unserseits im Hinblick auf diese Unrichtigkeit ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  3. Preis und Zahlungen
    1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ausschließlich MwSt. und Versandkosten (Fracht, Verpackung).
    2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 20 Tagen rein netto zu leisten.
    3. Aufrechnungen mit bestrittenen Gegenforderungen sind unzulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsrecht beruhen.
    4. Wir erheben für jeden Auftrag einen allgemeinen Umweltzuschlag in Höhe von 6,50€.

  4. Lieferzeiten
    1. Vereinbarte Lieferfristen und -termine gelten annähernd, es sei denn, dass wir ausdrücklich eine Lieferung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich fest zugesagt haben. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird im Falle des Verzugs die gestellte Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen usw. sind ausgeschlossen, außer im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes. Höhere Gewalt jeder Art, Betriebsstörungen und sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen Werk oder dem des Unterlieferanten berechtigen, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller irgendwelche Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Annullierung des Auftrages zustehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unsere Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wird.

  5. Mängel, Gewährleistung
    1. Transportschäden sind uns unverzüglich, sonstige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist zur sofortigen Untersuchung und Prüfung der Ware nach Erhalt verpflichtet. Mängel, die auch bei sorgfältiger Eingangsprüfung nicht entdeckt werden, sind nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
    2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferers Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Hierfür ist dem Lieferer die erforderlich Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn an dem Liefergegenstand Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden sind.
    3. Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Verschuldung nach Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubte Handlungen oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Verschuldung.

  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen nebst etwaigen Kosten und Zinsen aus dem Liefervertrag vor.
    2. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, wozu er im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt ist, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Lieferers die ihm aus den Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seinen Arbeitnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Übersteigt der Wert der dem Lieferer gegebenen Sicherungen die Forderungen des Lieferers um insgesamt mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung von Werten nach Wahl des Lieferers bis zur Unterschreitung der genannten Sicherungswertgrenze verpflichtet. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
    3. Der Lieferer ist berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Herzfelde.
    2. Ausschließlicher Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungsbedingungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche, zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt/Oder.

  8. Anwendbares Recht
    1. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der BRD geltende Recht Anwendung.

  9. Verbindlichkeit des Vertrages
    1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen im Übrigen verbindlich.

Über uns

Wir sind spezialisiert für die Fertigung und Montage komplexer Einzel- oder Serienteile aus Metallen und Kunststoffen auf CNC-Dreh- und Fräsmaschinen.

Alle selbst angebotenen Leistungen unterliegen unserem QM-System, wir arbeiten nach DIN/ISO 9001-2015adfb made in germany

 

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Buchenstraße 6
15378 Herzfelde

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Roman Gronostay (GF)

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Email: genentz@adfb.de

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